Wechselrichter



Seit 1. Januar 2023 0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher (gilt nur für Deutschland).
Ein genereller Verkauf von PV-Anlagen zum Nullsteuersatz ist leider nicht möglich. Sie erhalten jedoch die volle Mehrwertsteuer für ihre Solaranlage von uns zurück, wenn Sie uns nach dem Kauf der PV-Anlage in einer schriftlichen Nachweiserklärung bestätigen, daß Sie der Betreiber der Photovoltaikanlage sind und daß es sich bei dem Standort der PV-Anlage, entweder um ein begünstigtes Gebäude (..."Installation der Solarmodule / Speicher / wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden...") handelt, oder daß die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Für größere Mehrfamilienhäuser gilt eine Obergrenze von 15 kWp pro Wohneinheit. Die Nachweiserklärung erhalten Sie mit dem Kauf ihrer PV-Anlage.

Weitere Details zum Nullsteuersatz unter folgendem Link: Bundesministerium der Finanzen, § 12 Absatz 3 UStG

Bitte schildern Sie uns per Formular kurz, welche PV-Anlage Sie planen, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und bei Bedarf einen Finanzierungslink für Ihr Vorhaben senden können: Anfrageformular für Solartechnik...

 
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